Rechtsprechung
   KG, 07.02.2007 - 15 W 2/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10975
KG, 07.02.2007 - 15 W 2/07 (https://dejure.org/2007,10975)
KG, Entscheidung vom 07.02.2007 - 15 W 2/07 (https://dejure.org/2007,10975)
KG, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 15 W 2/07 (https://dejure.org/2007,10975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befangenheitsgesuch gegen einen Richter aufgrund früherer Leitung eines Ermittlungsverfahrens gegen eine Partei im Rahmen der Tätigkeit als Beamter der Staatsanwaltschaft; Voraussetzungen für die Begründung einer Besorgnis der Befangenheit

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 44 Abs. 3; ; ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO §§ 567 ff; ; StPO § 22 Ziff. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 § 44 Abs. 3
    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei beruflicher Vorbefassung mit Streitstoff in Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus KG, 07.02.2007 - 15 W 2/07
    In Rechtsprechung und Lehre besteht vielmehr für das zivilrechtliche Verfahren Einigkeit, dass die Vorbefassung des Richters oder der Richterin mit dem Streitstoff für sich allein nicht ausreichend ist, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen, das gilt auch, wenn es sich um eine so genannte atypische Vorbefassung handelt, wenn der Richter oder die Richterin in einer anderen Rolle wiederholt mit dem Streitstoff beschäftigt gewesen ist (BGH NJW 1967, 155; OLG Zweibrücken OLGR 2000, 441; OLG Hamm NJW 1970, 568; LG Würzburg SA III 22 /78 - Beschluss vom 07. Juni 1978; vgl. auch Feiber in MünchKomm ZPO 2. Aufl. § 42 Rdnr. 16; Stein/Jonas/Bork a.a.O. § 42 Rdnr. 10; Zöller a.a.O. § 42 Rdnr. 17).
  • OLG Karlsruhe, 28.06.2005 - 15 W 35/05

    Insolvenzverfahren: Reichweite der Übernahme der Prozesskosten durch den

    Auszug aus KG, 07.02.2007 - 15 W 2/07
    Nicht erforderlich ist, dass die Richterin oder der Richter tatsächlich befangen sind, ebenso unerheblich ist, ob sie sich für befangen halten (vgl. Senatsbeschluss vom 29. September 2006 - 15 W 35/05 - ; Stein/Jonas/ Bork 22. Aufl. Kommentar zur ZPO § 42 Rdnr. 2; Vollkommer in Zöller, Kommentar zu ZPO 26. Aufl. § 42 Rdnr. 9).
  • OLG Hamm, 05.11.1969 - 1 W 52/69
    Auszug aus KG, 07.02.2007 - 15 W 2/07
    In Rechtsprechung und Lehre besteht vielmehr für das zivilrechtliche Verfahren Einigkeit, dass die Vorbefassung des Richters oder der Richterin mit dem Streitstoff für sich allein nicht ausreichend ist, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen, das gilt auch, wenn es sich um eine so genannte atypische Vorbefassung handelt, wenn der Richter oder die Richterin in einer anderen Rolle wiederholt mit dem Streitstoff beschäftigt gewesen ist (BGH NJW 1967, 155; OLG Zweibrücken OLGR 2000, 441; OLG Hamm NJW 1970, 568; LG Würzburg SA III 22 /78 - Beschluss vom 07. Juni 1978; vgl. auch Feiber in MünchKomm ZPO 2. Aufl. § 42 Rdnr. 16; Stein/Jonas/Bork a.a.O. § 42 Rdnr. 10; Zöller a.a.O. § 42 Rdnr. 17).
  • OLG Köln, 31.10.2012 - 4 WF 121/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Äußerungen in der mündlichen

    Nicht erforderlich ist, dass der Richter tatsächlich befangen ist, auch ist unerheblich, ob er sich für befangen hält (KG Berlin, Beschluss vom 7.2.2007 - 15 W 2/07, zitiert nach juris; Vollkommer in Zöller, Kommentar zu ZPO, 29. Aufl. § 42 Rdnr. 9).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 4 W 19/17
    Da der Sachverhalt im Rechtsstreit umfassend aufgeklärt werden kann und weil es der Beklagten unbenommen bleibt, etwaige Einwendungen gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der gutachterlichen Feststellungen vorzubringen, begründet eine Vorbefassung mit vergleichbaren Sachverhalten regelmäßig und so auch hier nicht die Besorgnis der Befangenheit (vergl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Dezember 2015, Az. 8 W 66/15, BeckRS 2015, 116902 zur Vorbefassung eines Sachverständigen im Gutachter- und Schlichtungsverfahren; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 06.04.2009, Az. 1 W 1068/09 und KGR Berlin 2007, 410 zur Vorbefassung eines Richters).
  • OLG München, 06.04.2009 - 1 W 1068/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen vormaliger Befassung mit dem

    Rein subjektive Gründe und Überlegungen der Partei scheiden bei dieser Betrachtung aus (KG Berlin NJOZ 2007, 5010, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht